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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Property Partners Berlin GmbH

Stand: 24.05.2017

Bitte lesen Sie auch:

  1. Die Property Partners Berlin GmbH (im Folgenden: PPB GmbH) agiert am Markt als Berater beim An- und Verkauf hochwertiger Immobilien. Sie ist dabei entweder auf der Käufer- oder auf der Verkäuferseite mit einer individuellen Honorarvereinbarung tätig.
  2. Kommt es im Rahmen dieser Beratungstätigkeit zum Angebot eines Objekts im Rahmen eines Exposés, so sind alle entsprechenden Angaben freibleibend. Die mündlich und schriftlichen objektbezogenen Informationen beruhen auf den uns vom Auftraggeber/Dritten gemachten Angaben, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit die Firma PPB GmbH keine Haftung übernimmt. Bei eigenen Fehlern haften die Repräsentanten der PPB GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, egal, ob es sich um Geschäftsführer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handelt. Im Fall von Schäden an Leib oder Leben gilt dieser Haftungsausschluß nicht.
  3. Die Informationen der PPB GmbH sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen und Personen, bedarf der vorherigen Zustimmung der PPB GmbH und ist ansonsten verboten.
  4. Ein Provisionsanspruch der PPB GmbH entsteht durch die unmittelbare oder mittelbare Verwertung des gemachten Angebotes. Die Provision ist verdient und fällig mit dem Abschluß des Vertrages, die Höhe der Provision richtet sich nach den Angaben im Exposé bzw. des Maklervertrages. Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit des Nachweises durch die PPB GmbH.
  5. Die PPB GmbH ist berechtigt, ggf. für beide Seiten entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden (Doppeltätigkeit).
  6. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
  7. Sind beide Parteien des Vertrages Vollkaufleute i.S. des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der PPB GmbH, also Berlin, vereinbart.
  8. Informationen für unsere Kunden und Verkäufer zum Geldwäschegesetz:
    Sie möchten eine Immobilie verkaufen oder erwerben. Aufgrund der Bestimmungen des Geldwäschegesetzes sind wir verpflichtet, uns von Ihnen den Personalausweis vorzeigen zu lassen und die persönlichen Daten daraus schriftlich festzuhalten. Die Vertragsbasis bzw. der Geschäftszweck Ihres Anliegens muß von vornherein geklärt sein. Handeln Sie in eigenem Namen oder für Dritte. Diese Pflicht haben Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Insofern kann auch die PPB GmbH ggf. davon betroffen sein. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Pass zur Besichtigung mit, damit wir unserer gesetzlichen Pflicht nachkommen können. Vielen Dank!

Unsere gesetzliche Pflicht:

  • Als Vertragspartner müssen Sie sich mittels Personalausweis identifizieren; bei Firmen hat eine Einsichtnahme in das Handelsregister zu erfolgen.
  • Zu vermerken sind der vollständige Name, Geburtsort und – datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift Personalausweisnummer und ausstellende Behörde.
  • Bei Firmen werden Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung sowie der Name des gesetzlichen Vertreters und des/der wirtschaftlichen Berechtigten vermerkt.
  • Eine Kopie des von Ihnen vorgelegten Ausweises bzw. Handelsregisterauszuges ist ausreichend. Auf der Kopie ist handschriftlich zu vermerken, daß sie mit dem Original übereinstimmt.

Wir danken für Ihr Verständnis.