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Neuigkeiten aus der Immobilienwirtschaft

Berliner Mietendeckel

Der Berliner Mietendeckel wirkte. Allerdings nicht unbedingt so, wie die Erfinder sich das vorgestellt haben. Was hat er gebracht – wo hat er geschadet?

Es war der wohl stärkste staatliche Eingriff in den Wohnungsmarkt seit Ende des Sozialismus.

Das bundesweit einmalige Gesetz galt seit dem 23. Februar, zunächst befristet auf fünf Jahre bis 2025. Die Mieten für ca. 1,5 Mio. nicht preisgebundene Wohnungen wurden auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren und durften ab 2022 höchsten um 1,3 % pro Jahr steigen. Würde eine Wohnung wieder vermietet, musste sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und zuletzt verlangte Miete halten. Generell ausgenommen vom Mietendeckel waren Wohnungen, die ab dem 01.01.2014 bezugsfertig wurden.

Der Deckel sollte Mietern eine „Verschnaufpause“ verschaffen, so Wohnsenator Sebastian Scheel (Linke). Jahrelang steigen die Berliner Mieten stärker als anderswo in Deutschland. Nach Berechnungen des Dachverbands Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) kletterten die Neuvertragsmieten zwischen 2013 und 2019 um 27 % nach oben.

Laut ZIA-Präsident Andreas Mattner habe der Mietendeckel die angespannte Lage am Berliner Wohnungsmarkt dramatisch verstärkt. Die Zahl der zur Vermietung angebotenen Wohnungen sei innerhalb eines Jahres um 50 % gesunken. So kämen mittlerweile im Schnitt rund 140 Interessenten auf eine Wohnung – der höchste Wert bundesweit. Auf der anderen Seite sei der Anteil von Eigentumswohnung laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) um 4,7 % gestiegen.

So schien der Mietendeckel den Berliner Wohnungsmarkt in zwei unterschiedliche Märkte aufgespalten zu haben: den größeren, der aus allen Wohnungen besteht, die vor 2014 gebaut wurden und der dann reguliert war sowie dem kleineren, unregulierten, aus relativ neuen Gebäuden bestehenden.

Diejenigen Mieter die das Glück hatten, bereits in einer mietkontrollierten Wohnung zu leben, blieben dort. Sei doch jemand ausgezogen, verkauften Vermieter die Wohnung eher, als neu zu vermieten, um aus den dann weniger profitablen Investitionen noch Geld zu machen.

Diese Entwicklung bestätigte, wovor Ökonomen gewarnt hatten und bereits in anderen Städten wie San Francisco oder Cambridge, Massachusetts, die sich an Mietpreiskontrollen versuchten, zu beobachten war. Ein Glücksfall für diejenigen, ob reich oder arm, die bereits in regulierten Wohnungen lebten. Auf der anderen Seite ein Schaden für alle anderen Gruppen – vor allem jungen Leute und solchen, die aus anderen Städten kamen, indem sie sie praktisch vom Markt ausschlossen.

Eines hatten sowohl Befürworter als auch Kritiker des Mietendeckels gemeinsam: Sie alle blickten gespannt nach Karlsruhe. Nach diversen Klagen entschied nun das Bundesverfassungsgericht, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Damit könnten viele Mieter im ehemals regulierten Sektor von massiven und sogar rückwirkenden Mieterhöhungen betroffen sein.