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Top Thema der Immobilienwirtschaft

Der Berliner Volksentscheid "Deutsche Wohnen + Co enteignen"

Unklar ist jedoch, inwiefern dieses noch zu erarbeitende Gesetz tatsächlich dem Land Berlin die Möglichkeit, gibt günstigere Preise für die dem Land Berlin überführten Wohnungen anbieten zu können. Denn es wird zwar von "Enteignung" der Wohnungsunternehmen gesprochen, jedoch werden hohe Entschädigungssummen für diese fällig. Insgesamt schätzen die Ämter die Entschädigungssummen der "Enteignungen" von ca. 243.000 Wohnungen auf bis zu 36 Milliarden Euro. Diese Summe kann vom Land Berlin nicht bezahlt werden und man müsse sich mit weiteren Krediten noch höher verschulden.

Die Frage ist nun: Wie wird hier also weiter vorgegangen? Denn rechtlich bindend ist der Volksentscheid für den Senat nicht. Dennoch wurde von Franziska Giffey, der derzeit designierten regierenden Bürgermeisterin von Berlin, ein Gesetzentwurf angekündigt, da sich die Mehrheit für die Überführung der Wohnungen im Gegenzug von Entschädigungssummen ausgesprochen haben und sie dies respektieren möchte. Doch auch Franziska Giffey sprach bereits offen aus, dass sie nicht glaubt, dass dieses Gesetz mehr Wohnraum schaffen würde oder diesen bezahlbarer machen würde. Im Verlauf der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs muss ebenfalls geprüft werden, ob die "Enteignungen" der Wohnungsunternehmen überhaupt verfassungskonform sind. Weiterführend soll im Koalitionsvertrag der künftigen Regierung die Verpflichtung zum Ausführen des Volksentscheids in dieser Legislaturperiode sowie der Verabschiedung des Vergesellschaftungsgesetz festgeschrieben werden. Der SPD-Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg sowie der in Mitte haben bereits Mitte Oktober Anträge für eine Umsetzung des Volksentscheids innerhalb eines Jahres gestellt.


Das Soho House

Ein Haus mit Geschichte

Die deutsch-britische Investorengruppe Cresco Capital erwarb 2004 den Baukomplex für neun Millionen Euro. Das Berliner Architekturbüro JSK lieferte im Auftrag der neuen Eigentümer die Pläne für die denkmalgerechte Sanierung und einen Umbau] in eine Dependance des britischen Privatclubs Soho House. Für rund 30 Millionen Euro entstand das im Mai 2010 eröffnete Soho House Berlin mit kombinierten Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für Künstler, Journalisten, Regisseure und Manager aus dem Medienbereich. Auf der Dachterrasse existiert ein Außenpool. Zu den Gästen gehörten George Clooney während der Dreharbeiten zu seinem Film „Monuments Men – ungewöhnliche Helden“, Sängerin Madonna  zog für zehn Tage ein, Brad Pitt  feierte eine Premierenparty, Hugh Grant feierte mit Freunden seinen Geburtstag und Jude Law verzichtete auf die schon für ihn reservierte Suite im Hotel Adlon. 


Was ändert sich 2023 für Eigentümer und Käufer?

Ab Januar diesen Jahres gibt es neue Regelungen für Eigentümer und Vermieter:

1. Die lineare Abschreibung beim Wohnungsbau wird von 2% auf 3% angehoben. Ebenfalls wird in einer Auflage für Sonderabschreibungen festgelegt, dass innerhalb von 4 Jahren 5% der Herstellungskosten abgesetzt werden können (Baukosten sind hier auf 4800€ gedeckelt und 2500€/m2 können geltend gemacht werden). Ebenfalls zählt zu dem Gesetz die Ertragssteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen rückwirkend zum 1.1.2022.

2. Die Gas- und Strompreisbremse kommt im März, wobei Januar/Februar rückwirkend eingerechnet werden. Haushalte, kleine und mittlere Firmen bekommen für 80% des Verbrauches 12 Cent/kWh garantiert, Wärmekunden 9,5 Cent/kWh. 20% sind Vertragspreis. Öl-, Holzpellets- und Flüssiggasnutzer erhalten eine rückwirkende Preisbremse.

3. Ab Januar können 1,4 Millionen Menschen mehr Wohngeld beziehen. Auch Menschen, die keine Sozialleistungen beziehen, aber dennoch wenig Geld haben, können Wohngeld beantragen. Das Wohngeld soll um 190€ auf ca. 370€ monatlich erhöht werden.

4. Bei einem Hauskauf darf der Deal nicht mehr komplett in bar gezahlt werden. Anonyme Transaktionen werden so verhindert - Kryptowerte und Rohstoffe sind auch ausgenommen. Notare überwachen dies. Zusätzlich müssen alle Grundbücher in das Transparenzregister übertragen werden und Angaben zu Beurkundungen werden in Datenbanken gespeichert.

5. Vermieter müssen sich 2023 vereinzelt an den CO2-Kosten der Mieter beteiligen. Dabei gilt: „Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen“. Ziel ist es, Vermieter zu Sanierungen und Mieter zum Energiesparen anzuregen.

6. Wer ein Haus erbt, könnte mehr Steuern zahlen, da die Bewertung von Immobilien geändert wird. Besonders die Ermittlung des „Verkehrswerts“ soll verändert werden. Geplant wird eine Erhöhung der „möglichen Nutzungsdauer“ von 70 auf 80 Jahre. Der Berechnungsfaktor, mit dem der Wert multipliziert wird, soll ebenfalls geändert werden.

7. Besitzer von Gebäuden mit über 10 Wohneinheiten und einer Gaszentralheizung müssen bis zum 01.10.2023 einen hydraulischen Abgleich vornehmen. Kleinere Gebäude mit bis zu 6 Wohneinheiten bis September 2024. Ziel ist es, dass in jedem Heizkörper im Haus so viel „Wasser ankommt wie benötigt“.